Ab 1.7.2021 gibt es folgende Änderungen zum Besuch des Gottesdienstes
- Der verpflichtende Mindestabstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, kann entfallen.
- Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske entfällt. Anstelle dessen ist zumindest ein einfacher Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Bei „sakramentalen Feiern aus einmaligem Anlass“ (Taufen, Firmungen, Erstkommunionen und Trauungen) kann der Mund-Nasen-Schutz entfallen, wenn von allen Mitfeiernden ein Nachweis gemäß 3-G erbracht wird. Dies ist im Vorfeld mit dem Vorsteher der Feier abzustimmen. In Wien ist der Nachweis gemäß “3G” ab 6 Jahren zu erbringen.
- Gesang im Gottesdienst ist (mit Mund-Nasen-Schutz) uneingeschränkt möglich.