Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hat der Bundeskanzler die Spitzen der anerkannten Kirchen- und Religionsgemeinschaften zu einer Beratung eingeladen. Aufgrund der jüngsten Situation wurden gemeinsam Maßnahmen vereinbart.
Daher gelten für die Erzdiözese Wien folgende Maßnahmen:
- Versammlungen aller Art (in geschlossenen Räumen und im Freien) bedeuten ein hohes Übertragungsrisiko und sind bis auf weiteres abzusagen.
- Gottesdienste finden daher ab Montag, 16. März 2020 ohne physische Anwesenheit der Gläubigen statt. Doch die Kirche hört nicht auf zu beten und Eucharistie zu feiern. Die Priester sind aufgerufen, die Eucharistie weiterhin für die Gemeinde und für die Welt zu feiern. Die Gläubigen sind eingeladen, über Medien teilzunehmen (Radio, Fernsehen, Onlinestream, …) und sich im Gebet zuhause anzuschließen.
- Sämtliche aufschiebbare Feiern (Taufen, Hochzeiten, etc.) sind zu verschieben.
- Begräbnisse sollen im kleinsten Rahmen und nur am Grab, bzgl. außerhalb des Kirchenraumes stattfinden. Das Requiem, bzw. andere liturgische Feiern im Zuge des Begräbnisses, sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
- Weitere Versammlungen (Gruppenstunden, Sitzungen, Sakramentenvorbereitungen, Bibelkreise, Gebetsrunden, Exerzitien…) sind abzusagen.
- Kirchen werden zum persönlichen Gebet tagsüber offengehalten.
Das bedeutet, dass ab Montag, 16. März 2020 Gottesdienste, Veranstaltungen und auch Führungen (Kirche, Gruft, Kloster etc.) bis auf weiteres ausgesetzt werden.