Die Gruft unter der Michaelerkirche ist eine christliche Begräbnisstätte, in der bis zum Jahr 1783 Bestattungen vorgenommen worden sind.
Sie ist eine der acht in Europa bekannten Grüfte mit natürlicher Mumifikation und nicht nur Begräbnisstätte, sondern auch ein in ihrer Art bemerkenswertes und erhaltenswertes Kulturdenkmal. Die Gruft ist ursprünglich durch Herstellen von einzelnen Räumen unter dem Kirchenraum entstanden, zugänglich durch mit Grabplatten geschlossene Öffnungen im Kirchenboden.
Die großen Grüfte waren auch über Stiegen zugänglich. Nachdem von Kaiser Josef II. am 11. Dezember 1783 per Hofdekret das Verbot von weiteren Kirchenbestattungen (einzelne dieser Bestattungen gab es noch bis 1784) erlassen wurde, wurden die Stiegen aus dem Kirchenraum abgetragen, die Öffnungen verschlossen und die einzelnen Raume zu einer zusammenhängenden Gruftanlage verbunden und ein einziger Stiegenabgang vom Kloster aus hergestellt. Die Gruft besteht aus 19 Teilgrüften verschiedener Größe mit einer Gesamtfläche von rund 800 m2 und enthält insgesamt etwa 250 Särge. Außerdem gibt es noch weitere sechs bekannte, aber nicht zugängliche Grüfte.
Die Voraussetzung für die natürliche Mumifikation war geringe und gleichmäßige Temperatur des Raumes, geringe Luftfeuchtigkeit und eine Belüftung – es sollte ein spürbarer Luftzug die Gruft durchziehen.
Lüftungsschächte und Öffnungen sind in der Vergangenheit teilweise verschlossen worden, so dass das erforderliche Raumklima der Gruft nicht mehr ohne zusätzliche technische Maßnahmen aufrecht erhalten werden konnte. Außerdem wirken Einflüsse wie Eindringen von Feuchtigkeit, Kondenswasser, Temperaturerhöhung, elektrisches Licht und Besucher auf das Raumklima.
In den letzten Jahren sind wesentliche restauratorische Maßnahmen an den Särgen gesetzt worden, um den drohenden weiteren Verfall hintanzuhalten. Zur Sicherstellung der klimatisch erforderlichen Raumbedingungen in der Gruft wurden einerseits Lüftungsöffnungen wieder aktiviert und mit einstellbaren Luftklappen versehen, andererseits wurde eine zunächst provisorische und im Jahr 2012 eine definitive Umluftkühlanlage eingebaut.
Alle Maßnahmen – Restaurierung von Särgen, Klimatechnik und Beleuchtung – wurden im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt ausgeführt und sollen gewährleisten, dass der Sinn der Gruft als christliche Begräbnisstatte und die Atmosphäre der Pietat und Besinnung erhalten bleibt. Das soll auch den Besuchern der Gruft bewusst gemacht werden. Die Gruft ist mit Führungen – in den Hauptteilen – öffentlich zugänglich und es ist Anliegen und Aufgabe der Pfarre St. Michael, die Gruft und die Särge weiterhin in einer dem Charakter der Begräbnisstätte entsprechenden würdigen Art zu erhalten.
Die Kosten für die Renovierung dieses Wiener Kulturdenkmals überschreiten bei weitem die budgetären Möglichkeiten der Pfarre St. Michael und werden gemeinsam von der Stadt Wien (MA 7), dem Bundesdenkmalamt, dem Bauamt der Erzdiözese Wien und der Pfarre St. Michael aufgebracht.
Dieser Text ist veröffentlicht in Michaeler Blätter, Nr. 27, Mai 2013, S. 27 f.